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   BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 70.78   

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BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 70.78 (https://dejure.org/1979,1475)
BVerwG, Entscheidung vom 30.05.1979 - 8 C 70.78 (https://dejure.org/1979,1475)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Mai 1979 - 8 C 70.78 (https://dejure.org/1979,1475)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung zu Geldleistungen wegen Verletzung von Vorschriften des Wohnungsbindungsgesetzes (WoBindG) - Heranziehung des Beauftragten des Verfügungsberechtigten zu Geldleistungen nach dem WoBindG - Heranziehung des Verfügungsberechtigten zu Geldleistungen nach dem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1980, 158
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 21.03.1979 - 8 C 69.78

    Sanktionen bei Belassung nichtberechtigter Personen in Sozialwohnungen -

    Auszug aus BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 70.78
    Die Vorschrift erhält dadurch keinen Straf Charakter, bleibt vielmehr, wie im Urteil des Senats vom 21. März 1979 - BVerwG 8 C 69.78 - näher dargelegt worden ist, auf die Ausgleichsfunktion beschränkt: Geldleistungen haben den Zweck, den Schaden auszugleichen, der der öffentlichen Hand bei bestimmungswidriger Nutzung öffentlich geförderter Wohnungen entsteht; damit ist mittelbar der Zweck verbunden, den Verfügungsberechtigten zu einem gesetzmäßigen Verhalten zu veranlassen.

    Im genannten Urteil BVerwG 8 C 69.78 ist dargelegt worden, daß nicht nur die Überlassung der Wohnung an nicht Berechtigte, sondern auch deren Belassung in der Wohnung die Anwendung des § 25 Abs. 1 WoBindG rechtfertigt.

    Gegen die Höhe der Festsetzung bestehen im übrigen keine rechtlichen Bedenken; insoweit wird auf das Urteil BVerwG 8 C 69.78 verwiesen, das den Beteiligten bekannt ist.

    Beide haben schuldhaft gehandelt; damit ist, wie im genannten Urteil BVerwG 8 C 69.78 dargelegt worden ist, keine Schuld im strafrechtlichen Sinne, vielmehr jede auch im Bereich der Fahrlässigkeit liegende Verantwortlichkeit gemeint.

    Der Nachteil, den die öffentliche Hand durch eine gesetzwidrige Verwendung öffentlich geförderter Wohnungen erleidet (vgl. das Urteil BVerwG 8 C 69.78) ist wesentlich größer, wenn die Wohnung leersteht, als wenn sie an einen Nichtberechtigten vermietet ist.

    Der Beklagte hat zwar während des Revisionsverfahrens Ermessensrichtlinien der obersten Landesbehörde vorgelegt, die - gemessen an den Ausführungen des Urteils BVerwG 8 C 69.78 - nicht unbedenklich sind.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.1978 - XIV A 1413/76
    Auszug aus BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 70.78
    Die Revisionen des Klägers gegen die Urteile des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 31. August 1976 (XIV A 1412/76 und XIV A 1413/76) werden zurückgewiesen.

    Das Berufungsgericht wies diese Berufung durch sein Urteil XIV A 1413/76 zurück, im wesentlichen aus den folgenden Gründen: Die auch in der Parallelsache erhobenen Einwendungen griffen nicht durch.

    Auch die Revision gegen das Berufungsurteil XIV A 1413/76 ist unbegründet.

    Streitwertbeschluss: Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Revisionsverfahren XIV A 1412/76 auf 126 DM und für das Revisionsverfahren XIV A 1413/76 auf 2.940 DM festgesetzt.

  • Drs-Bund, 25.06.1973 - BT-Drs 7/855
    Auszug aus BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 70.78
    Der Bundesrat hat sie mit der folgenden Begründung vorgeschlagen (BT-Drucks. 7/855):.
  • Drs-Bund, 31.10.1973 - BT-Drs 7/1181
    Auszug aus BVerwG, 30.05.1979 - 8 C 70.78
    - Der zuständige Bundestagsausschuß hat sich diesem Gesetzesvorschlag und seiner Begründung stillschweigend angeschlossen (BT-Drucks. 7/1181).
  • BVerwG, 16.06.1989 - 8 C 92.86

    Muß der Grundstückskäufer ein Mietverhältnis wegen Fehlbelegung kündigen?

    Das in § 25 Abs. 1 WoBindG geforderte Verschulden ist nicht im strafrechtlichen Sinne zu verstehen (vgl. Urteil vom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 70.78 - BBauBl. 1980, 38 ; ).

    Für die Festsetzung von Geldleistungen genügt bereits "jede auch im Bereich der Fahrlässigkeit liegende Verantwortlichkeit" (vgl. Urteile vom 21. März 1979, a.a.O. S. 4 und vom 30. Mai 1979, BBauBl. 1980, 38 ).

  • BVerwG, 17.01.1986 - 8 C 90.83

    Öffentlich geförderter Wohnungsbau - Eigentumswohnung - Verfügungsberechtigung

    Verstößt jedoch ein Beauftragter bei der Ausführung seines Auftrages gegen die gesetzlichen Wohnungsbindungen, so kann grundsätzlich nur er mit Geldleistungen belegt werden (vgl. Urteil vom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 70.78 - Buchholz 454.32 § 25 WoBindG 1974 Nr. 2 S. 7 ).

    Nur unter der Voraussetzung, daß sowohl der Verfügungsberechtigte als auch der Beauftragte für einen Verstoß verantwortlich sind, kann die zuständige Stelle jeden von ihnen, aber auch beide gesamtschuldnerisch zu Geldleistungen heranziehen (vgl. Urteil vom 30. Mai 1979 a.a.O. S. 12).

  • BVerwG, 27.05.1981 - 8 C 51.79

    Erhebung einer Geldleistung wegen Fehlbelegung einer der Wohnungsbindung

    Er ist darauf gerichtet, den durch den Bindungsverstoß der Wohnungsversorgung zugefügten Schaden auszugleichen durch Geldleistungen, die gemäß § 25 Abs. 4 WoBindG 1974 dem öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau zugeführt werden (vgl. Urteile des Senatsvom 21. März 1979 - BVerwG 8 C 69.78 -, vom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 70.78 - [Buchholz 454.32 § 25 WoBindG 1974 Nr. 2] undvom 12. Dezember 1979 - BVerwG 8 C 8.79 -).
  • BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 74.80

    Gewährung eines Darlehens aus öffentlichen Mitteln zur Schaffung von Wohnungen -

    Sie sollen vielmehr den "Schaden" ausgleichen, der der öffentlichen Hand durch den Gesetzesverstoß des Vermieters entstanden ist; mittelbar wird bezweckt, den Vermieter zu einem gesetzmäßigen Handeln zu veranlassen (Urteile des Senatsvom 21. März 1979 - BVerwG 8 C 69.78 - Buchholz 454.32 § 25 WoBindG Nr. 1 S. 1 [2 f.] undvom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 70.78 - Buchholz 454.32 § 25 WoBindG 1974 Nr. 2 S. 7 [9 f.]).
  • BVerwG, 08.05.1987 - 8 C 11.85

    Erhebung von Geldleistungen wegen eines schuldhaften Verstoßes gegen die

    Der Senat hat bereits in dem Urteil vom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 70.78 - (Buchholz 454.32 § 25 WoBindG 1974 Nr. 2 S. 7 ) unter Hinweis auf den Zweck und die Entstehungsgeschichte des aufgrund des Wohnungsbauänderungsgesetzes vom 21. Dezember 1973 in das Gesetz eingefügten § 19 Abs. 3 WoBindG dargelegt, daß nur dann sowohl gegen den Verfügungsberechtigten als auch gegen seinen Beauftragten Geldleistungen nach § 25 Abs. 1 WoBindG festgesetzt werden dürfen, wenn sie im Sinne des § 25 Abs. 1 WoBindG gemeinschaftlich für den Gesetzesverstoß verantwortlich sind.
  • VG Köln, 19.11.2018 - 16 K 7977/16

    Verwaltungsbehörde kann Verwalter zur Schimmelbeseitigung verpflichten; §§ 3 Nr.

    vgl. für § 29 Nr. 8 WFNG NRW BVerwG, Urteil vom 30.05.1979 - 8 C 70.78 -, Rn. 15, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.08.1978 - XIV A 1413/76 -, juris; Bellinger, in: Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender, Wohnungsbaurecht, Band 5, § 19 WoBindG, Anm. 4.2, m.w.N., jeweils zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 19 Abs. 3 WoBindG.
  • VG Münster, 29.04.2009 - 3 K 2214/07
    Vgl. BVerwG, Urteile vom 18.12.1992 - 7 C 16.92 -, BVerwGE 91, 334, vom 30.5.1979 - 8 C 70.78 -, juris, vom 21.3.1979 - 8 C 69.78 -, juris, und vom 30.11.1955 - V C 127.55 -, BVerwGE 2, 353; BayVGH, Urteil vom 15.3.2006 - 8 B 05.1356 -, BayVBl. 2007, 45; OVG Hamburg, Beschluss vom 4.5.1994 - Bs III 101/94 -, DVBl. 1994, 1367; OVG NRW, Urteil vom 16.10.1968 - II A 1458/66 -, OVGE 24, 166; VG Weimar, Urteil vom 15.5.2002 - 1 K 1962/99.We -, juris; ebenso Redeker/v. Oertzen, VwGO, 14. Aufl. 2004, § 42 Rdnr. 153; wohl auch Czybulka, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 62 Rdnr. 21. Gemessen daran spricht vorliegend nichts gegen die Zulässigkeit einer gewillkürten Prozessstandschaft.
  • BVerwG, 12.12.1979 - 8 C 64.79

    Erfordernis einer neuen Wohnrechtsbescheinigung bei der "Umsetzung" von Mietern

    Geldleistungen nach § 25 Abs. 1 WoBindG können auch von dem Beauftragten des Verfügungsberechtigten im Sinne von § 19 Abs. 3 WoBindG - beide Vorschriften sind hier in der Gesetzesfassung vom 31. Januar 1974 (BGBl. I S. 1381) anzuwenden - gefordert werden; das hat der erkennende Senat im Urteil vom 30. Mai 1979 - BVerwG 8 C 70.78 - entschieden und näher begründet.
  • VG Düsseldorf, 28.05.2013 - 14 K 5368/12

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung einer Geldleistung nach § 26 Abs. 1 S. 1 WFNG NRW

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30.05.1979 - 8 C 70.78 -, Rn. 15, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.08.1978 - XIV A 1413/76 -, juris; Bellinger , in: Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender, Wohnungsbaurecht, Band 5, § 19 WoBindG, Anm. 4.2, m.w.N., jeweils zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 19 Abs. 3 WoBindG.
  • VG Düsseldorf, 28.05.2013 - 14 K 3549/12

    Rechtmäßigkeit eines Geldleistungsbescheides nach § 26 WFNG NRW wegen des

    vgl. BVerwG, Urteil vom 30.05.1979 - 8 C 70.78 -, Rn. 15, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 31.08.1978 - XIV A 1413/76 -, juris; Bellinger , in: Fischer-Dieskau/Pergande/Schwender, Wohnungsbaurecht, Band 5, § 19 WoBindG, Anm. 4.2, m.w.N., jeweils zur inhaltsgleichen Vorschrift des zwischenzeitlich außer Kraft getretenen § 19 Abs. 3 WoBindG.
  • VG Düsseldorf, 07.06.2005 - 14 K 3453/04
  • VG Minden, 11.07.1996 - 2 K 3787/95

    Geldleistung wegen des ungenehmigten Leerstandes einer sozialen Wohnung;

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   BVerwG, 15.02.1979 - 8 C 70.78   

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BVerwG, 15.02.1979 - 8 C 70.78 (https://dejure.org/1979,7508)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.1979 - 8 C 70.78 (https://dejure.org/1979,7508)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 1979 - 8 C 70.78 (https://dejure.org/1979,7508)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.1978 - XIV A 1413/76
    Auszug aus BVerwG, 15.02.1979 - 8 C 70.78
    Dem Kläger wird zur Durchführung der Revisionen gegen die Urteile des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 31. August 1978 - XIV A 1412/76 und XIV A 1413/76 - das Armenrecht bewilligt.
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